Covid 19 Leitfaden

Hygiene- und Schutzkonzept der Kristallschischule

(auf Basis des Hygiene- und Schutzkonzeptes des Deutschen Skilehrerverbands)

1. Grundsatz

Der Sport (Wintersport) ist gesamtgesellschaftlich fest verankert. Er gibt Halt, Motivation, Perspektive, Zuversicht, Emotionen und vielen Menschen in Deutschland auch einen Arbeitsplatz. Sport hilft bei der psychischen und körperlichen Alltagsbewältigung, stärkt die Abwehrkräfte und erhöht das eigene Energieniveau. Dabei spielt die sportliche Betätigung in der Natur eine entscheidende Rolle, da zur körperlichen und geistigen Bewegung der Aufenthalt in der frischen Luft hinzukommt und sich positiv auf den Menschen auswirkt. Sport und Bewegung in der (winterlichen) Natur erleichtert das Einhalten von Distanzregeln und reduziert das Infektionsrisiko.

2. Zielsetzung

Die Kristallschischule möchte dafür sorgen, dass Schneesport-Aktivitäten in Zeiten der Covid-19-Pandemie möglich sind. Um dies zu gewährleisten, haben wir bestimmte Voraussetzungen und Regeln definiert, deren Umsetzung und Einhaltung kontrolliert werden, damit wir alle mit Freude, Lust und positiven Emotionen diesen wunderbaren Sport in der Natur ausüben können. Unser Ziel ist es, Infektionen im Rahmen von Schneesportkursen zu verhindern, durch Umsicht, Vorsicht und klare Vorgaben. Sollte eine Infektion in unserem Umfeld aufgetreten und nachgewiesen worden sein, ist es unsere Aufgabe in kürzester Zeit alle Kontaktpersonen zu ermitteln, damit diese entsprechend informiert werden.

3. Regeln für die Ausschreibung von Schneesportangeboten

Die Kunden werden im Zusammenhang mit der Ausschreibung bereits über das Hygiene- und Schutzkonzept der Kristallschischule informiert. Die Lehrkräfte werden bereits im Rahmen der Vorbereitung auf den Winter über das Hygiene- und Schutzkonzept informiert und entsprechend geschult. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden angepasst, wie z. B. die Verpflichtung zur Einhaltung geltender Abstands- und Hygieneregeln (Ausnahmeregelungen bei Kindern), Ausschluss von der Teilnahme an Kursen bei vorliegender Infektion bzw. Symptomen inkl. dann geltender Stornobedingungen, Absage bzw. Abbruch durch die Schneesportschule, Rücktritts- und Stornobedingungen, z.B. Rücktritt durch den Kunden bei vorliegender Infektion bzw. Symptomen – Verpflichtung auf Seiten der Kunden, die Schneesportschule umgehend und wahrheitsgemäß zu informieren.

4. Regeln und Hinweise/Bestätigungen bei der Anmeldung zu unseren Schneesportangeboten/-kursen

Bei der Anmeldung der Gäste/Kunden steht die Online-Buchung im Vordergrund, alle Kurse sind online buchbar.
Jeder Gast/Kunde muss bereits vorab bei einer Online-Buchung folgende Punkte bestätigen: – Der Kunde bestätigt vorab, den Kurs nur in einem gesunden körperlichen Zustand zu besuchen. Diese Bestätigung gilt auch als Vorab-Versprechen, bei Covid-19 auftretenden Symptomen sowie bei Covid-19 Infizierung zum Kurs nicht zu erscheinen. Das Gleiche gilt in dieser Bestätigung für die Kunden, die aus den sog. „Risikogebieten“, gemäß aktueller Liste des RKI, anreisen oder sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Die Verschiebung eines Kurses in solchen Fällen ist immer möglich.



Die Daten bei der Online-Anmeldung dienen zur Kursvorbereitung und auch zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten. Zusätzlich wird jeder Kunde nochmals innerhalb 72 Stunden vor seinem Kursantritt aufgefordert, seinen aktuellen Gesundheitszustand zu überprüfen. Covid-19-Infizierte oder Menschen mit den bei Covid-19 auftretenden Symptomen können nicht am Kurs teilnehmen. Bei unter 18-jährigen Gästen/Kunden muss diese Bestätigung von den Erziehungsberechtigten vollzogen werden. Gäste/Kunden, die aus den sog. „Risikogebieten“, gemäß aktueller Liste des RKI anreisen, die sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder die Kontakt zu einer Corona-infizierten Person hatten und am Kurs teilnehmen möchten, müssen als Voraussetzung für die Teilnahme einen negativen SARS-CoV-2-Test vorweisen. Die Testung hat hinsichtlich des Zeitpunkts gemäß den vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Standards zu erfolgen.

5. Regeln zur Organisation von Schneesportkursen

Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregeln, herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, für zusätzliche Arbeitsschutzmaßnahmen für den betrieblichen Infektionsschutz werden wir optimal nach unseren Gegebenheiten einhalten. Die bekannten Abstandsregeln von mindestens 1,5 m versuchen wir bei Schneesportkursen, wenn möglich, einzuhalten. Bei der Betreuung sowie dem Unterrichten von Kindern ist es etwas schwieriger, die Abstände einzuhalten. Aus der Erfahrung ist es weder möglich noch sinnvoll, das Einhalten von Abstandsregeln vor allem bei Kindern im Kindergartenalter einzufordern.

Allerdings werden wir bei der erforderlichen Nähe und Zuwendung darauf achten, dass der Lehrer den Kindern sein „zurückhaltendes“ Verhalten zu Beginn erklärt und bei seinem Verhalten darauf achtet, den direkten nahen Blickkontakt (Gesicht vor Gesicht) zu vermeiden und sich eher mit dem Gesicht abwendet, falls die Nähe erforderlich ist. Die Hygiene-Regeln wie z. B. regelmäßige Handhygiene mit Flüssigseife für Gäste und MitarbeiterInnen sowie das regelmäßige Reinigen von Räumlichkeiten und von allen benutzen Materialien und Geräten mit Flüssigseife sind anzuwenden. In unseren Räumlichkeiten werden an allen erforderlichen Stellen (z.b. im Kassenbereich) Plexiglasscheiben zwischen Gästen/Kunden und Mitarbeitern installiert. Das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasenschutzes gilt für Gäste und Mitarbeiter Innen bei der Anreise mit dem Bus, im Skischulbüro, am Sammelplatz, in den Liftanlagen und auf dem Weg zur Pause. Die organisatorischen Abläufe im Skischulbüro im Zusammenhang mit der Betreuung von Gästen haben wir an die räumlichen Gegebenheiten angepasst. Dies gilt für die max. Anzahl an Personen, die sich gleichzeitig im Büro unserer Skischule aufhalten dürfen, für die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, für Hinweistafeln und Wegemarkierungen/Absperrungen, Informationen zum Ablauf der persönlichen Kursanmeldung.

Die individuellen Schutzmaßnahmen (Beförderungsregeln, Mund-Nasen-Schutz, Abstandsregeln, Reservierung, Organisation etc.) werden mit unserem Skigebietsbetreiber sowie der Gastronomie abgestimmt und sowohl ihre Gäste/Kunden, als auch ihre Lehrkräfte auf die jeweiligen Vorgaben hingewiesen. Wir werden das Gäste- und Lehrkräfte-Management so praktizieren, dass jederzeit die entsprechenden Kontaktpersonen im Falle einer nachgewiesenen Infektion nachvollzogen und an die zuständigen Behörden weitergegeben werden können. Wir empfehlen in diesem Zusammenhang unseren Gästen/Kunden, die Corona-Warn-App der deutschen Bundesregierung zu nutzen.

7. Regeln zur Durchführung von Schneesportkursen

Zum Kursbeginn und für die Annahme werden wir insgesamt mehr Zeit einplanen und unsere Kunden benachrichtigen. Der Sammelplatz bietet ausreichend Platz, dass alle Gruppen sich mit ihren Lehrkräften unter Beachtung der geltenden Abstandsregeln treffen können. (Bei Kindern machen wir gewisse Ausnahmen.) Die Begrüßung erfolgt ohne das übliche Händeschütteln, also kontaktlos. Sollten insbesondere Kinder die Hilfe des Schneesportlehrers benötigen (Ausrüstung, Schuhe, Bindung, etc.), ist darauf zu achten, dass kein direkter Blickkontakt besteht, sondern sich die Lehrkraft mit dem Gesicht abwendet oder seitlich stehend hilft.

Am Sammelplatz, im Skischulbüro, in den Liftanlagen inkl. beim Anstehen und auf dem Weg zur Mittagspause gilt die Verpflichtung, einen Mund-Nasen-Schutz (Schlauchtuch) zu tragen. Die unterschiedlichen Organisationsformen im Unterricht sind so ausgewählt, dass die geltenden Abstandsregeln von mindestens 1,5 m einzuhalten sind (Ausnahme Kinder). Maximal 8 Gäste pro Lehrer erleichtern das Einhalten der organisatorischen Regeln und damit den Schutz von Gästen und Lehrkräften. Die Organisation von Pausen wird so erfolgen, dass Abstands- und Hygieneregeln gewahrt sind, mit unterschiedlichen Pausen. Die Siegerehrung erfolgt ausschließlich gruppenintern und nicht in großer Runde mit allen Gästen/Kunden. Die Verantwortlichen und die Lehrkräfte kontrollieren die Einhaltung von Regeln und sollen Gäste/Kunden und andere Schneesportler im Falle der Missachtung zur Einhaltung der Regeln auffordern. Für Gäste/Kunden, die sich permanent den Anweisungen der Lehrkräfte bzw. der Verantwortlichen widersetzen, können von der weiteren Kursteilnahme ausgeschlossen werden.

8. Regeln für die Gäste

Wir informieren die Gäste/Kunden über die Maßnahmen zu deren Schutz sowie über die geltenden Abstands- und Hygieneregeln beim Kursangebot. Wir informieren die Gäste/Kunden über das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Skischulbüro, am Sammelplatz, im Kindergelände, in den Aufstiegsanlagen und auf dem Weg zur Mittagspause. In der Gastronomie und in den Bussen gelten die jeweiligen Regeln des betreffenden Unternehmens.

Jeder Gast/Kunde muss seinen aktuellen Gesundheitszustand überprüfen. Covid-19-Infizierte oder Menschen mit den bei Covid-19 auftretenden Symptomen können nicht am Kurs teilnehmen. Bei unter 18-jährigen Gästen/Kunden muss diese Bestätigung von den Erziehungsberechtigten bestätigt werden. Gäste/Kunden, die aus den sog. „Risikogebieten“, gemäß aktueller Liste des RKI, anreisen, die sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder die Kontakt zu einer Corona-infizierten Person hatten und am Kurs teilnehmen möchten, müssen als Voraussetzung für die Teilnahme einen negativen SARS-CoV-2-Test vorweisen. Die Testung hat hinsichtlich des Zeitpunkts gemäß den vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Standards zu erfolgen. Wir bitten die Gäste/Kunden auf die Teilnahme an Aprés-Ski-Veranstaltungen zu verzichten.

9. Regeln für die Lehrkräfte

Wir informieren unsere Lehrkräfte über die Maßnahmen zu deren Schutz sowie über die geltenden Abstands- und Hygieneregeln beim Kursangebot. Wir informieren unsere Lehrkräfte über das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (Schlauchtuch) im Skischulbüro, am Sammelplatz, im Kindergelände, in den Aufstiegsanlagen und auf dem Weg zur Mittagspause. In der Gastronomie und in den Bussen gelten die jeweiligen Regeln des betreffenden Unternehmens. Jede Lehrkraft muss ihren aktuellen Gesundheitszustand am ersten Kurstag überprüfen. Mit Covid-19 infizierte Lehrkräfte oder Lehrkräfte, bei denen die bekannten Covid-19-Symptome auftreten, können den Kurs nicht übernehmen. Lehrkräfte, die aus den sog. „Risikogebieten“, gemäß aktueller Liste des RKI (siehe Kapitel 12), anreisen, die sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder die Kontakt zu einer Corona-infizierten Person hatten und am Kurs teilnehmen möchten, müssen als Voraussetzung für die Teilnahme einen negativen SARS-Cov-2-Test vorweisen. Die Testung hat hinsichtlich des Zeitpunkts gemäß den vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Standards zu erfolgen. Wir empfehlen unseren Lehrkräften, die Corona-Warn-App der deutschen Bundesregierung zu nutzen und das Smartphone beim Kurs mitzuführen. Bei Kursen im angrenzenden Ausland wird die Nutzung der jeweiligen nationalen Warn-App empfohlen. Auch wenn die App nach der Rückkehr nach Deutschland nicht mehr aktiv ist, wird der Teilnehmer über den Kontakt zu einer Corona-infizierten Person informiert. Wir fordern unsere Lehrkräfte eindringlich dazu auf, auf die Teilnahme an Aprés-Ski-Veranstaltungen gänzlich zu verzichten.

10. Haftungssituation / Absicherung

Wir haben unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an die in Zeiten der Covid-19-Pandemie geltenden Teilnahmevoraussetzungen und Durchführungsbestimmungen angepasst und entsprechend überarbeitet. Es geht dabei um die Rechte und Pflichten der Gäste/Kunden genauso wie um die Rechte und Pflichten der Schneesportschule. Wir werden unsere individuelle Versicherungssituation hinsichtlich der unternehmerischen Haftung beim Ausbruch eines Infektionsgeschehens im Rahmen des Kursangebotes klären und ggf. anpassen.

Ihre Kristallschischule



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